Die Bundestagsfraktion von B90/Die Grünen hat kürzlich eine kleine Anfrage (Drucksache 18/2213) bzgl. des Waffengesetzes an die Bundesregierung gestellt. Mit insgesamt 38 Fragen fischte die Fraktion hierbei im Trüben auf der Suche nach möglichen Aufhängern für eine neue Debatte um das Waffenrecht. Mit dieser kleinen Anfrage veröffentlichte die Bundesregierung erstmals auch Zahlen, die in der Form in den Bundeslagebildern Waffenkriminalität des BKA nicht enthalten sind.
So stellt die Fraktion von B90/Die Grünen die Frage:
Bei wie vielen registrierten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 illegale Schusswaffen verwendet.
Der aufmerksame Leser erfährt hier (Seite 9 der kleinen Anfrage) zum ersten Mal wie viele Schusswaffen im Zusammenhang mit Straftaten gegen das StGB insgesamt sichergestellt wurden, gegliedert nach ihrem rechtlichen Status. Die jährlichen Lagebilder zur Waffenkriminalität des BKA lieferten hierzu nur die Anzahl der Fälle und gliederten diese auch nur danach auf, ob legal, illegal oder erlaubnisfrei besessene Waffen sichergestellt wurden. Wenn man jetzt die Lageberichte des BKA und die kleine Anfrage quer liest, dann ergibt sich z.B. die Information, dass im Jahr 2013 in 6 Fällen insgesamt 23 legal besessene Schusswaffen sichergestellt wurden. Ob die sichergestellten Schusswaffen bei den zugrundeliegenden Straftaten auch Tatwerkzeug waren, das geht nirgendwo hervor.
Das die Zahlen insgesamt Rückläufig sind, interessiert die Fraktion von B90/Die Grünen gar nicht. Sie sieht an anderer Stelle Handlungsbedarf.
Frage 22 der kleinen Anfrage lautete:
Wie viele registrierte und wie viele illegale Schusswaffen wurden bei Amokläufen in Deutschland mit Schusswaffeneinsatz seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung von den Tätern verwandt?
Zunächst stellt die Bundesregierung klar, dass es kein einheitliches Verständnis des Begriffs „Amoklauf“ gibt. Der Begriff Amoklauf ist von seiner eigentlichen Bedeutung her bereits seit Jahren durch die Presse falsch besetzt, ähnlich dem Begriff „Public Viewing“, der im englischsprachigen Raum das öffentliche aufbahren eines Verstorbenen beschreibt. Die Bundesregierung listet 7 Fälle auf, die diesem falschen Verständnis des Begriffs „Amoklauf“ unterliegen.
Fast alle aufgelisteten Taten hatten zum Ziel, dass der Täter unter erreichen einer möglichst hohen Opferzahl bzw. nach der Ermordung eines bestimmten Personenkreis am Ende selbst aus dem Leben scheidet. Diesen Tathergang bezeichnet man in der Psychologie als erweiterten Suizid. Einzig die Tat von Genthin aus dem Jahr 2011 fällt aus Rahmen, da hier der dreifache Mord nur dem Zweck diente die Leihwaffen vom Schießstand entwenden zu können.
Unbeachtet, aber auch nicht Inhalt der Frage, bleibt die Tatsache einer Vielzahl mehr an erweiterten Suiziden allein im letzten Jahr, die nicht mit Schusswaffen verübt wurden, sondern z.B. als Tatmittel das Auto, stumpfe Gegenstände oder Messer hatten.
Frau Irene Mihalic, Innenpolitische Sprecherin der Fraktion B90/Die Grünen im Bundestag, fordert jetzt eine zentrale Lagerung der Munition der Waffenbesitzer.
Drauf angesprochen, das diese, ihrer Meinung nach „einfache Auflage“ zur örtlichen Trennung von Waffen und Munition die Schützen bei ihrer Ausübung des Sports vor großen logistischen und finanziellen Probleme stellt, vertritt Frau Mihalic sogar die Auffassung, dass Schützenvereine ihren Betrieb einstellen sollten, wenn sie die sichere Lagerung von Munition nicht bewerkstelligen können.
Wie sicher eine zentrale Lagerung selbst in bewachten Kasernen der Bundeswehr ist, zeigt der Munitionsdiebstahl von Seedorf, bei dem Munition mit verschiedenen Kalibern mit einem Gesamtgewicht von über 600kg entwendet wurde.
Es sei Frau Mihalic ans Herz gelegt, sich über das Waffengesetz, dessen Verwaltungsvorschriften sowie die betreffenden Polizeilichen Kriminalstatistiken noch einmal eingehend zu informieren, zumal sie als Polizistin (mit TV-Erfahrung) bestimmt den einen oder anderen Fall hatte, bei dem die Verwaltungsvorschriften aus dem Waffengesetz vollzogen werden mussten.
Auf den Punkt gebracht:
Das BKA betrachtet in seinen jährlichen Lagebildern die Gefährdung durch Schusswaffenkriminalität als gering.
Die Anzahl der in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig.
Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten, wenngleich für einzelne Betroffene durch den illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben verbunden sein kann. Quelle: Bundeslagebild Waffenkriminalität 2013
Betrachtet man die nüchternen Zahlen, so gehen von illegalen Schusswaffen eine weit größere Gefahr für Leib und Leben aus, als von den registrierten Waffen der legalen Waffenbesitzer, die schon bei kleinsten Verstößen oder auch dem bloßem Verdacht eine strafbaren Handlung begehen zu wollen ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren und entwaffnet werden.
Aber stattdessen versucht Frau Mihalic mit der Konstruktion eines künstlichen Problems und bewährten Methoden der Anscheinspolitik parlamentarische Arbeit zu simulieren.
Ein Blick in die aktuellen Tageszeitungen beschert für Frau Mihalic genügend Aufgaben, deren Dringlichkeit um ein vielfaches größer ist. Diese sind aber nicht so einfach zu lösen.