Regelmäßige Leser dieses Blogs dürften bestimmt den letzten Beitrag mit dem Titel „Fischen in Trüben“ gelesen haben. Darin wird die neueste Forderung von B90/Die Grünen von der Innenpolitischen Sprecherin, Irene Mihalic, vorgestellt.
Die besagt, dass nach Willen der Grünen-Fraktion in Zukunft die Sportschützen ihre Munition zentral lagern müssen um die öffentliche Sicherheit gegen Schusswaffenmissbrauch weiter zu verbessern.

Auf dem ersten Blick mag diese Idee (ähnlich wie die Idee der zentralen Waffenlagerung) einen gewissen Charme haben. Bei näherer Betrachtung  sprechen aber sehr schnell die gleichen Argumente gegen eine zentrale Munitionslagerung, die auch gegen eine zentrale Waffenlagerung sprechen.

Aber einen Aspekt hat Frau Mihalic bei ihrer Forderung vollkommen unbeachtet gelassen, evtl. war ihr dieser Aspekt nicht bekannt:

Was ist mit den Wiederladern bzw. den Inhabern einer Erlaubnis zur nichtgewerblichen Munitionsherstellung?

Sie sind ja jederzeit in der Lage ihre eigene Munition herzustellen.
Diese Frage wurde daher über das Portal Abgeordnetenwatch an Frau Mihalic gerichtet.

Sehr geehrte Frau Mihalic,

in ihrer jüngsten Forderung nach zentraler Lagerung der Munition für Sportschützen haben Sie einen Aspekt übersehen.
Ich bin Inhaber einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz, d.h. ich habe die behördliche Erlaubnis zum Zwecke der nichtgewerblichen Herstellung von Munition die dafür benötigten Treibmittel (Nitrocellulosepulver) erwerben, besitzen und verarbeiten zu dürfen.
Als Sportschütze kommt man irgendwann an den Punkt, an dem man zur Verbesserung seiner sportlichen Ergebnisse nicht um die eigene Herstellung der Munition herum kommt. Dies geschieht dabei teilweise unter erheblichen technischen Aufwand, der auch in jedem Hobbykeller bzw. -raum eine gewisse dauerhafte räumliche Ausdehnung erfährt.

Jetzt einmal hypothetisch angenommen, die zentrale Lagerung der Munition der Sportschützen würde irgendwie vorgeschrieben werden:

Was passiert mit den Sportschützen, die ihre Munition zu Hause selbst herstellen?

Wie stellen Sie sich, falls eine zentralen Lagerung der Treibmittel ebenfalls vorgeschrieben wird, diese vor ohne das die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze der¹ Lagermenge von 25kg überschritten wird, die maximal unter besonders strengen behördlichen Auflagen und baulichen Maßnahmen nur Händlern oder speziellen Sachverständigen genehmigt wird?
Ich persönlich habe z.B. ständig 1,5- 2 Kg Treibmittel im Haus. In einem Schützenverein mit durchschnittlich 40 Mitgliedern kommt so schnell das Doppelte der gesetzlich max. möglichen Lagermenge zusammen.

In freudiger Erwartung Ihrer Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Nico Catalano

¹ nachträglich korrigiert

Unerwartet schnell kam ihre Antwort, dafür aber denkbar knapp.

Sehr geehrter Herr Catalano,

die Forderung lautet: Grundsätzlich keine einsatzfähigen Schusswaffen in Privatwohnungen. Schusswaffen und Munition sollen örtlich getrennt aufbewahrt werden.

Ob dazu die Regelung aus § 27 SprengG angepasst werden müsste, sollte geprüft werden. Ggf. bliebe diese Regelung davon unberührt. Schließlich bestünde ja die Alternative, anstelle der Munition die Schusswaffe außerhalb der privaten Wohnung zu lagern.

Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic

Und da ist sie wieder, die Forderung nach zentralen Waffenlagerung!
Vergessen (oder ihr noch nicht bekannt?) scheint, dass ihr Vorgänger Wolfgang Wieland bereits 2012 mit einer solchen Gesetzesinitiative (Drucksache 17/2130) bei einer öffentlichen Expertenanhörung des Innenausschuss Schiffbruch erlitten hat.

Auch wenn dies die erste Wahlperiode ist, in der Frau Mihalic ihre Partei im Bundetag vertritt, so ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass sich eine solche politische Niederlage ihres Vorgängers nicht bis zu Ihr herum gesprochen hat, zumal es bestimmt eine Art Übergabe des Postens des Innenpolitischen Sprechers durch Herrn Wieland gegeben haben muss.
An dieser Stelle jetzt wieder sämtliche Argumente gegen einer Zentrallagerung sowohl von Waffen als auch Munition vorbringen, das wäre unnütz. Diese sind in der Ausschusssitzung vom 20.5.2012 bereits hinreichend dargelegt. Es wird aber einmal mehr von Frau Mihalic bestätigt, dass die Partei B90/Die Grünen sich als Heilsbringer sieht und ihre eigene Meinung zur Durchsetzung seiner politischen Agenda über die von ausgewiesenen Experten stellt.

Man könnte es als einen Witz bezeichnen, wenn sich eine Partei als „links-liberal“ beschreibt. Aber dieses Oxymoron verursacht bei jedem echten Liberalen in diesem Land eher Bauchschmerzen als Lachanfälle, überwiegen doch in der politischen Agenda von B90/Die Grünen die Verbots- und Vorschriftenforderungen die wirklich liberalen Themen.

Von Nico C.